Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms die Umstellung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge. Die Substitution von konventionell betriebenen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor durch Elektrofahrzeuge im gewerblichen Bereich stellt einen großen Hebel dar, um die Treibhausgasemissionen im Verkehr zu reduzieren und zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) setzt diese Maßnahme mit dem Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ auf Basis des bestehenden BMWK-Förderprogramms „Erneuerbar Mobil“ um.
Anträge auf Zuschüsse zum Kauf von Elektrofahrzeugen können förderfähige Einrichtungen und Unternehmen unter Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit bis zum 30.06.2023 über das Förderportal easy-online stellen. Bitte beachten Sie, dass alle Beschaffungen sowie die Zulassung des beschafften Fahrzeuges bis zum 30.09.2024 erfolgt sein müssen.
Sofern Sie eine Kumulierung mit dem BAFA-Umweltbonus anstreben, so müssten die Elektrofahrzeuge aufgrund der aktuellen Förderbedingungen zum Umweltbonus bis zum 01.09.2023 beschafft werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
01 - FAQ zum Förderaufruf Sozial und Mobil_V14 (erneuerbar-mobil.de)
Hilfe (erneuerbar-mobil.de)
easy-Online - Nutzungsbedingungen (bund.de)
01 - vierter Aufruf Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil (erneuerbar-mobil.de)
01 - Anlage (erneuerbar-mobil.de)
Bitte beachten Sie, dass Leasing oder Mietkauf nicht förderfähig sind. Um als Leasingnehmer am Förderprogramm teilzunehmen, wenden Sie sich bitte an die nachfolgende, teilnehmende Leasinggesellschaft, welche Ihnen entsprechend vergünstigte Verträge anbieten kann und Partner der Hyundai Motor Deutschland GmbH ist:
Über uns | Allane (allane-mobility-group.com)
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